Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    1. Allgemeines – Geltungsbereich:
      1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.
      2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Bedingungen bestehen.
        Die unwirksamen Bedingungen sind durch wirksame Bedingungen zu ersetzen, die dem Wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich entsprechen.
    1. Produkteigenschaft:
      1. Grundlage unserer Angebote sind die von den Herstellern schriftlich herausgegebenen aktuellen Produktbeschreibungen, Merkblätter, Verarbeitungsrichtlinien, Sicherheitsdatenblätter, Gebrauchsanweisungen, etc., die Bestandteil jedes Kaufvertrages sind. Lediglich die darin genannten Produkteigenschaften gelten als vereinbart. Die aktuellen Merk- und Datenblätter, Gebrauchsanweisungen, etc. senden wir Ihnen auf Wunsch kostenlos zu.
    1. Angebote:
      1. Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Preisänderungen werden vorbehalten.
      2. Angebote, von denen kein Gebrauch gemacht wird, verlieren nach 2 Monaten ihre Gültigkeit, wenn keine andere Gültigkeitsdauer vereinbart wurde.
      3. Wenn in unseren Angeboten von dieser AGB abweichende Konditionen, Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen genannt sind, gelten diese nur für die im Angebot aufgeführten Erzeugnisse oder Leistungen.
    1. Preise:
      1. Unsere Preise verstehen sich in EURO zzgl. ges. Mehrwertsteuer.
        Die Mehrwertsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
      2. Alle in unseren Preislisten genannten Preise sind freibleibend und als Richtpreise anzusehen. Preisänderungen unserer Lieferanten oder Dienstleister müssen wir an den Kunden weitergeben. Mit dem Erscheinen neuer Preislisten verlieren alle früheren Ausgaben ihre Gültigkeit.
      3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten sämtliche Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten.
      4. Korrekturabzüge, Änderungen angelieferter/übertragener Daten und sonstige Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden berechnet.
      5. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent der bestellten Ware können nicht beanstandet werden, berechnet wird die gelieferte Menge.
      6. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Veränderung der Kosten ein, z. B. durch eine gravierende Preisänderung des Lieferanten/Herstellers, sind wir berechtigt bei solchen Lieferungen, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen, eine angemessene Anpassung unserer Preise vorzunehmen.
    1. Bestellung, Lieferung, Versand und Abnahme:
      1. Alle Bestellungen werden von uns sorgfältig und schnellstens ausgeführt. Bei Sonderbestellungen für Waren, die wir nicht lagermäßig führen, kann die Abnahme von Mindestmengen (VE) erforderlich sein. Bei Sonderanfertigungen und Zuschnitten ist ein Rücktritt von der Bestellung oder die Warenrücknahme nicht möglich.
      2. Lieferfristen: Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers/Bestellers voraus. Durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, Lieferverzug des Vorlieferanten, Betriebsstörungen usw. können Lieferungen ganz oder teilweise verspätet eintreffen oder unterbleiben. Alle genannten Termine gelten bei diesen Verzugsgründen dann als vom Käufer/Besteller entsprechend verlängert, wenn die Verzugsgründe nicht grob fahrlässig durch uns verursacht wurden. Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) haben wir in keinem Falle einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer/Besteller abzutreten.
      3. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfange zulässig.
      4. Versandweg und –mittel sind unserer Wahl überlassen. Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach transport- und sicherheitstechnischen sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt. Sonderfahrten, Eilsendungen und Kurierdienste werden auf Wunsch und Kosten des Käufers/Bestellers durchgeführt.
      5. Der Versand erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Käufers/Bestellers. Die Gefahr geht auf den Käufe/Bestellerr über, wenn wir die Ware an den Transportführer (Paketdienst, Spediteur u. dgl.) übergeben. Dies gilt auch, wenn wir die Transportkosten übernehmen und ebenfalls wenn die Anlieferung durch eigenen LKW des Käufers/Bestellers erfolgt.
      6. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers/Bestellers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers/Bestellers. Verweigert der Käufer/Besteller die Annahme der bestellten Ware, geht die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der Verweigerung an den Käufer/Besteller über.
      7. Wir können die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Entgeltanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers/Bestellers gefährdet wird, es sei denn, der Käufer/Besteller zahlt den Kaufpreis oder leistet für diesen die Sicherheit. §321 Abs. 2 BGB findet entsprechende Anwendung.
      8. Bei Warenannahme muss unverzüglich auf Mängel kontrolliert und ggf. bei Transportschäden sofort beim Transportführer schriftliche Tatbestandaufnahme erwirkt werden. Diese Tatbestandsaufnahme ist uns innerhalb 48 Stunden zuzustellen.
    1. Zahlungsbedingungen:
      1. Unsere Rechnung wird am Tag der Lieferung bzw. Bereitstellung des Liefergegenstandes ausgestellt und ist zahlbar wie im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung angegeben, sonst innerhalb 30 Tage ohne jeden Abzug. Die vorgenannten Zahlungsweisen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer/Besteller mit der Zahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
      2. Schecks oder Wechsel werden nur unter Vorbehalt erfüllungshalber unter Berechnung aller Diskont- und Einziehungsspesen sowie Zinsen entgegengenommen. Die Zahlung mit Wechseln bedarf vorher unserer schriftlichen Zustimmung.
      3. Kommt der Käufer/Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu fordern, unbeschadet des Rechts, eien weiteren Schaden geltend zu machen. Gerät der Käufer/Besteller, dem Teilzahlungen zugestanden sind, mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Verzug, so wird die gesamte Restforderung sofort fällig. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer/Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
        Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    1. Mängelrüge und Gewährleistung:
      1. Wir erledigen die uns übergebenen Aufträge gewissenhaft und sorgfältig. Sollten bei von uns gelieferten Waren trotzdem Schäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen festgestellt werden, sind uns diese unverzüglich, jedoch spätestens binnen 7 Tagen, in jedem Falle aber vor Verwendung oder Weiterverarbeitung schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gem. §§ 337, 378 HGB bleiben unberührt.
        Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl die Nachbesserung der fehlerhaften Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift.
      2. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Käufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung. Bei Zweifeln über die Berechtigung der Mängelrüge dürfen wir zunächst ein Gutachten unseres Vorlieferanten einholen.
      3. Sollten wir eine uns gestellte angemessenen Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist bzw. von uns verweigert wird, so steht dem Käufer/Besteller nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
      4. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
        • ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
        • Nichtbeachten der Technischen Merkblätter, Bedienungs-, Montage-, Verarbeitungs- oder Pflegeanleitungen, sowie Empfehlungen oder Anwendervorschriften des Herstellers
        • fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Wartung, Veränderung oder Reparatur
        • ungeeignete Betriebsmittel
        • fehlerhafte Lagerung oder Transport oder sonstige unsachgemäße Behandlung durch den Käufer/Besteller oder Dritte
        • natürliche Abnutzung
        • übermäßige Beanspruchung
      5. Fehlt der Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer/Besteller ein Rücktrittsrecht zu
      6. Reparaturen sowie der Austausch von Verschleißteilen „Vor-Ort“ sind nur teilweise möglich und immer kostenpflichtig, wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine zeitlich befristete andere Vereinbarung mit dem Lieferanten getroffen worden ist.
    1. Haftung und Garantie:
      1. Bei Lieferungen neuer Erzeugnisse an Unternehmen i. S. § 14 BGB verjähren Sachmängelansprüche nach 12 Monaten (§ 309, Abs. 8 ff), wenn wir keine anderen Fristen schriftlich bestätigt haben, oder bei gebrauchten oder kurzfristig verwendbaren oder verderblichen Waren eine kürzere Haltbarkeitsdauer in der Produktbeschreibung oder dem Angebot genannt wird. Bei Verkäufen gebrauchter Maschinen und Geräte an Unternehmer wird jede Haftung ausgeschlossen, wenn nicht im Angebot schriftlich Anderes zugesichert wird. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang. Vorstehendes gilt nicht, insoweit das Gesetz in §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffs rechte) und 634a (Baumängel) BGB längere Fristen zwingend vorschreibt.
      2. Schadensersatzansprüche des Käufers/Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Bestimmungen, in Fällen von Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder für vorsätzliche Beeinträchtigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen einer schriftlich übernommenen Garantie für das Vorhandensein von Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
      3. Wir haften nicht für Schäden, die entstanden sind, weil Informationen , über die sich aus den Produktbeschreibungen ergebenden Eigenschaften, Gebrauchs-, Pflege- oder Montageanweisungen an den Endverbraucher nicht in geeigneter Form weitergegeben, oder nicht beachtet worden sind.
      4. Neben den gesetzlichen Sachmängelhaftungsbestimmungen gelten Garantien nur für solche Erzeugnisse und Leistungen, für die der Hersteller oder ein Dritter eine Garantie übernommen hat. Garantieumfang und Garantiebedingungen sind in einer separaten, schriftlichen Garantieerklärung des Garantiegebers festgelegt. (§ 443, 477 BGB) Es gelten ausschließlich diese schriftlichen Garantieerklärungen, die den Lieferpapieren beigefügt werden.
    1. Eigentumsvorbehalt:
      1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Käufer/Besteller ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen. Gegen Pfändung durch andere Gläubiger ist sofort Einspruch durch den Käufer/Besteller zu erheben und uns schriftlich Mitteilung zu machen.
      2. Der Käufer/Besteller ist zur Weiterveräußerung der von uns gelieferten, noch nicht bezahlten Ware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden oder Dritte erwachsen.
      3. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag und Rückforderung der Ware nach § 449, Abs. 2, ggf. auch die Berechnung der Wertminderung und/oder eines Nutzungsentgeltes vor. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer/Besteller verpflichtet, die Schuldner der abgetretenen Forderungen auf Verlangen unverzüglich bekannt zu geben, sowie alle Unterlagen zur Einziehung der Forderungen durch den Lieferanten herauszugeben, notwendige Angaben zu machen und seinen Schuldner von der Abtretung zu informieren.
    1. Urheberrecht:
      1. Der Käufer/Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Käufer/Besteller hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anzuwendendes Recht:
    1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich ergebenen Streitigkeiten ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer/Besteller an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
    2. Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Adresse:

SCHEIDWEILER

Siebdruck-Fachhandel

Kiefernweg 36

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